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Unterweisungen: die wichtigsten Fragen klar, kurz und verständlich beantwortet

Kurzantwort: Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben und ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes. Laut Vorgaben der DGUV müssen Unterweisungen regelmäßig, nachvollziehbar und dokumentiert erfolgen.

Unterweisungen sind kein formaler Haken auf einer Checkliste, sondern ein entscheidender Faktor für Sicherheit, Haftung und Organisation. Entscheidend ist nicht, dass unterwiesen wird, sondern wie: tätigkeitsbezogen, verständlich und dokumentiert. Die folgenden Fragen beantworten die wichtigsten Punkte rund um das Thema Unterweisungen.

Welche Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Kurzantwort: Gesetzlich vorgeschrieben sind alle Unterweisungen, die erforderlich sind, damit Mitarbeitende ihre Tätigkeit sicher ausführen können.

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt keine feste Liste einzelner Unterweisungen vor. Maßgeblich ist immer das bestehende Risiko. Sobald Arbeitsmittel, Verfahren, Gefahrstoffe oder besondere Umgebungen eingesetzt werden, entsteht eine Unterweisungspflicht. Diese ergibt sich unter anderem aus der Gefährdungsbeurteilung.

Wichtig: „Vorgeschrieben“ heißt praktisch: Sobald ein Risiko existiert (Arbeitsmittel, Verfahren, Gefahrstoffe, Umgebung), brauchst du Unterweisung + Nachweis.

Software Empfehlung: Unterweisung Software mit Unterweisungssystem – plane Pflichtunterweisungen in unserer Unterweisungssoftware strukturiert, weise zielgenau zu und erzeuge Nachweise sauber und nachvollziehbar.

Wie oft müssen Unterweisungen durchgeführt werden?

Kurzantwort: Unterweisungen müssen in der Regel mindestens einmal jährlich erfolgen – zusätzlich immer anlassbezogen.

Eine jährliche Wiederholung gilt als Mindeststandard. Darüber hinaus sind Unterweisungen immer dann erforderlich, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern. Dazu zählen neue Tätigkeiten, neue Arbeitsmittel, organisatorische Veränderungen oder neue Mitarbeitende.

Praxisregel:

  • Neue Mitarbeitende oder Versetzung: sofort
  • Änderungen von Tätigkeit oder Arbeitsmitteln: sofort
  • Regelmäßige Wiederholung: mindestens jährlich

Software Empfehlung: Unterweisungssystem – automatische Wiederholungen, Erinnerungen und klare Statusübersichten sorgen dafür, dass Termine nicht „durchrutschen“.

Wer ist für Unterweisungen verantwortlich?

Kurzantwort: Die Verantwortung für Unterweisungen liegt immer beim Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber kann die Durchführung an Führungskräfte oder fachkundige Personen delegieren. Die rechtliche Verantwortung bleibt jedoch beim Unternehmen. Ohne klare Zuständigkeiten und dokumentierte Nachweise entsteht im Schadensfall ein erhebliches Haftungsrisiko.

Typischer Fehler: Delegation ohne klare Zuständigkeit + ohne Nachweis.

Software Empfehlung: SAM EHS Basissystem – Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Nachweise zentral steuern, damit Delegation nicht im „Nebel“ endet.

Wer darf Unterweisungen durchführen?

Kurzantwort: Unterweisungen dürfen von fachkundigen Personen durchgeführt werden.

Das können Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit sein. Entscheidend ist nicht die Position, sondern die fachliche Eignung und die Fähigkeit, Inhalte verständlich zu vermitteln und Rückfragen zu beantworten.

Software Empfehlung: Qualifikationsmanagement / Qualifikationsmatrix – stelle sicher, dass Unterweisende fachlich geeignet sind und Qualifikationen transparent nachweisbar bleiben.

Sind Online-Unterweisungen erlaubt?

Kurzantwort: Ja, Online-Unterweisungen sind erlaubt, wenn sie nachvollziehbar und dokumentiert durchgeführt werden.

Digitale Unterweisungen sind zulässig, sofern Teilnahme, Inhalte und Verständnis nachweisbar sind. Besonders wichtig ist die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen. Ohne Dokumentation verlieren Online-Unterweisungen im Ernstfall ihre Beweiskraft.

Wichtig für die Praxis: Online ist nicht „weniger wert“, aber ohne Nachweis ist es im Streitfall wertlos.

Software Empfehlung: Foster Unterweisungen – digitale Unterweisungen mit nachvollziehbarer Teilnahme, verständlichen Inhalten und sauberer Dokumentation.

Müssen Unterweisungen dokumentiert werden?

Kurzantwort: Ja, die Dokumentation von Unterweisungen ist verpflichtend.

Ohne Dokumentation gilt eine Unterweisung im Zweifel als nicht erfolgt. Der Nachweis ist entscheidend bei Prüfungen durch Behörden, bei Arbeitsunfällen und bei haftungsrechtlichen Fragen.

Software Empfehlung: Dokumentenmanagement – Unterweisungsnachweise zentral, strukturiert und revisionssicher ablegen, damit sie im Ernstfall sofort auffindbar sind.

Wie lange müssen Unterweisungsnachweise aufbewahrt werden?

Kurzantwort: Unterweisungsnachweise sollten so lange aufbewahrt werden, wie sie für Haftungs- und Nachweiszwecke relevant sind.

In der Praxis bedeutet das häufig mehrere Jahre, insbesondere bei gefährlichen Tätigkeiten oder langfristigen Gesundheitsrisiken. Digitale Lösungen erleichtern eine strukturierte und revisionssichere Archivierung erheblich.

Software Empfehlung: Dokumentenmanagement – Aufbewahrungspflichten sauber abbilden, Nachweise versioniert archivieren und bei Audits schnell vorlegen.

Nächster Schritt

Wenn du Unterweisungen nicht nur „irgendwie“, sondern nachweisbar und sauber abbilden willst, ist ein digitaler Prozess der schnellste Weg zu weniger Aufwand und mehr Sicherheit.

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