Wir von secova freuen uns, dass Du Dich mit dem Thema Pflichtunterweisung beschäftigst.
Denn das ist sicher kein Thema, das bei den meisten für Begeisterung sorgt. ? Trotzdem (oder vielleicht gerade deswegen) ist es enorm wichtig. Pflichtunterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben und sorgen dafür, dass all Deine Mitarbeitende Gefahren erkennen, Schutzmaßnahmen anwenden und im Notfall richtig reagieren können. Wer diese Pflicht vernachlässigt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch eine höhere Haftung im Schadensfall.
Die rechtlichen Grundlagen finden sich unter anderem im Arbeitsschutzgesetz, in der DGUV Vorschrift 1 oder der Gefahrstoffverordnung. Je nach Branche und Tätigkeit variieren die Inhalte. Das Ziel bleibt aber dennoch gleich: Sicherheit, Gesundheit und klare Verhaltensregeln für alle. Typische Themen sind Brandschutz, Erste Hilfe, Datenschutz, ergonomisches Arbeiten oder der Umgang mit Gefahrstoffen. Wichtig ist, dass die Unterweisungen regelmäßig stattfinden und dokumentiert werden.
Genau hier unterstützt Dich unsere Software sam®. Sie weist Themen zu, erinnert an fällige Termine, dokumentiert Fortschritte und legt Nachweise revisionssicher ab. So wird aus Pflicht kein Papierchaos, sondern ein strukturierter, digitaler Prozess.
So, und jetzt wünschen wir Dir viel Erfolg bei der Umsetzung Deiner Pflichtunterweisungen und hoffen, dass Dir das Thema mit sam® ja sogar ein bisschen Spaß macht!
Was ist eine Pflichtunterweisung?
Pflichtunterweisungen sind gesetzlich vorgeschriebene Schulungen, die Arbeitgeber regelmäßig für ihre Beschäftigten durchführen müssen. Sie dienen dazu, Sicherheit, Gesundheit und Rechtskonformität im Unternehmen zu gewährleisten. Dabei geht es nicht nur um die reine Wissensvermittlung, sondern auch um die Sensibilisierung der Mitarbeitenden für Gefahren, Pflichten und korrektes Verhalten im Arbeitsalltag.
Im Gegensatz zu freiwilligen Schulungen handelt es sich bei Pflichtunterweisungen um verbindliche Maßnahmen, die nachweisbar durchgeführt werden müssen. Arbeitgeber, die ihren Unterweisungspflichten nicht nachkommen, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern auch eine erhöhte Haftung im Schadensfall.
Rechtliche Grundlagen
Die Pflicht zur Unterweisung ist in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften verankert.
Zu den wichtigsten Rechtsquellen gehören:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – § 12 verpflichtet Arbeitgeber,
Beschäftigte ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen. - DGUV Vorschrift 1 – fordert regelmäßige Unterweisungen, mindestens einmal jährlich.
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – Unterweisungen sind Pflicht, wenn Mitarbeitende mit Gefahrstoffen umgehen.
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – regelt Unterweisungen zu ergonomischem Verhalten und Sicherheit am Arbeitsplatz.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – fordert Unterweisungen bei der Benutzung von Arbeitsmitteln und Maschinen.
Damit ist klar: Jede Branche und jedes Unternehmen hat bestimmte Pflichtunterweisungen,
die je nach Tätigkeit variieren können. Sie alle verfolgen das Ziel, die Beschäftigten
zu befähigen, ihre Arbeit sicher und gesund auszuführen.
Typische Pflichtunterweisung
- Brandschutz und Verhalten im Brandfall
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
- Arbeitssicherheit im Büro (Ergonomie, Stolperfallen, Bildschirmarbeit)
- Umgang mit Gefahrstoffen
- Datenschutz und Informationssicherheit
- Arbeiten im Homeoffice
- Maschinensicherheit und persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Diese Themen können je nach Branche und Arbeitsplatz ergänzt werden. Besonders wichtig ist, dass Inhalte immer aktuell gehalten und an neue rechtliche Anforderungen angepasst werden.
Ablauf einer Pflichtunterweisung
Der Ablauf lässt sich in vier zentrale Schritte gliedern:

- Thema wählen – Relevantes Unterweisungsthema je nach Arbeitsplatz bestimmen.
- Mitarbeitende zuordnen – Zielgruppen festlegen und Schulungsgruppen organisieren.
- Unterweisen – Inhalte praxisnah und verständlich vermitteln.
- Nachweis sichern – Dokumentation und Unterschrift oder digitale Bestätigung festhalten.
Moderne digitale Lösungen wie das Unterweisungssystem von Secova erleichtern diesen Prozess erheblich, da Themen automatisiert zugewiesen, Fortschritte überwacht und Nachweise revisionssicher gespeichert werden.
Methoden und Didaktik
Pflichtunterweisungen können auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden:
- Präsenzschulungen – Klassische Unterweisung mit Dozent, besonders bei praktischen Übungen.
- E-Learning – Digitale Unterweisungen, flexibel orts- und zeitunabhängig.
- Hybrid-Modelle – Kombination aus Präsenz und Online-Training.
Die Wahl der Methode hängt von der Zielgruppe, den Inhalten und den betrieblichen Gegebenheiten ab. Digitale Lernmethoden wie sam® bieten dabei die höchste Effizienz und Nachvollziehbarkeit.
Dokumentation und Nachweispflicht
Eine Pflichtunterweisung ist nur dann rechtssicher, wenn auch ein Nachweis vorliegt. Dieser kann schriftlich erfolgen (Unterschriftenlisten) oder digital über eine Software. Wichtig ist, dass der Nachweis jederzeit vorgelegt werden kann – etwa bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft.
Mit sam® von Secova dokumentierst du automatisch jede Unterweisung, sodass du jederzeit revisionssichere Nachweise erbringen kannst. Das reduziert den administrativen Aufwand und erhöht die Compliance-Sicherheit.
Häufige Fehler und Risiken
- Unterweisungen nur „pro forma“ durchführen
- Veraltete Inhalte verwenden
- Dokumentation vergessen oder unvollständig führen
- Zielgruppen falsch definieren
Diese Fehler können im Ernstfall gravierende rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Umso wichtiger ist eine strukturierte und digital gestützte Vorgehensweise.
Weitere FAQ zum Thema
Unser kompletter Artikel über alles was du wissen musst zum Thema „Welche Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben?„!
- Welche Pflichtunterweisungen müssen Arbeitgeber durchführen?
- Wer ist wann verpflichtet, Unterweisungen durchzuführen?
- Welche Sicherheitsunterweisungen sind laut Arbeitsschutzgesetz erforderlich?
- Wie oft müssen gesetzlich vorgeschriebene Mitarbeiterunterweisungen durchgeführt werden?
- Was passiert, wenn vorgeschriebene Mitarbeiterunterweisungen nicht durchgeführt werden?
Fazit
Pflichtunterweisungen sind ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und gesetzlich vorgeschrieben. Sie stellen sicher, dass Mitarbeitende Gefahren kennen, Schutzmaßnahmen anwenden und im Notfall richtig reagieren können. Mit digitalen Lösungen wie dem Unterweisungssystem von Secova lässt sich dieser Prozess effizient, rechtssicher und transparent gestalten.
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