Welche Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Einleitung in Pflichunterweisung, Pflichtschulung, Sicherheitsunterweisung und gesetzliche Vorschriften zu Mitarbeiterunterweisungen
In jedem Unternehmen in Deutschland gibt es eine Reihe von Pflichtschulungen und Pflichtunterweisungen für Mitarbeiter – doch welche Mitarbeiterunterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben? Diese Frage ist für Dich als Arbeitgeber oder Verantwortlicher entscheidend, um Arbeitsschutz und Compliance sicherzustellen. Gesetzliche Vorschriften wie das Arbeitsschutzgesetz oder die Unfallverhütungsvorschriften schreiben vor, dass Mitarbeiter regelmäßig und anlassbezogen zu unterweisen sind. In diesem Beitrag erfährst Du, welche Unterweisungsthemen Du unbedingt abdecken musst, welche Gesetze dahinterstehen und wie Du mit der digitalen Unterweisungsplattform sam® von secova alle Anforderungen effizient und rechtssicher erfüllst.
Welche Fragen stellen wir uns hier?
„Welche Pflichtunterweisungen müssen Arbeitgeber durchführen?“
„Gesetzlich vorgeschriebene Mitarbeiterunterweisungen: Wer ist wann verpflichtet?“
„Welche Sicherheitsunterweisungen sind laut Arbeitsschutzgesetz erforderlich?“
„Welche Pflichunterweisung oder Pflichtschulung sind für Mitarbeiter im Arbeitsschutz vorgeschrieben?“
„Wie oft müssen gesetzlich vorgeschriebene Mitarbeiterunterweisungen durchgeführt werden?“
„Was passiert, wenn vorgeschriebene Mitarbeiterunterweisungen nicht durchgeführt werden?“
Bedeutung gesetzlich vorgeschriebener Mitarbeiterunterweisungen und Unterweisungspflicht
Arbeitsschutz-Unterweisungen sind kein bürokratisches Hindernis, sondern ein zentraler Beitrag zur Sicherheit und Gesundheit Deiner Mitarbeiter. Sie dienen dazu, Unfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden und sicherheitsgerechtes Verhalten zu fördern. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass die meisten Arbeitsunfälle auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen sind (Quelle: BAUA)
Daher sind Mitarbeiterunterweisungen als präventive Maßnahme vorgeschrieben. Für Dich bedeutet das: Durch regelmäßige Pflichtschulungen und Pflichunterweisung vermittelst Du wichtiges Wissen, verringerst das Risiko von Unfällen und schaffst Vertrauen bei Deinen Mitarbeitern, dass ihre Sicherheit ernst genommen wird. Außerdem erfüllst Du Deine Sorgfaltspflichten als Arbeitgeber und vermeidest rechtliche Konsequenzen aufgrund fehlender oder unzureichender Unterweisung.
Gesetzliche Grundlagen: Wichtige Gesetze und Vorschriften
Mehrere Gesetze und Verordnungen legen fest, welche Unterweisungen durchzuführen sind und in welchem Turnus. Hier ein Überblick der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen in Deutschland, die für Unterweisungspflichten relevant sind:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung muss bei Einstellung, Veränderungen im Aufgabenbereich, Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien und bei neuen Gefährdungen erfolgen. Außerdem ist sie erforderlichenfalls regelmäßig zu wiederholen, was in der Praxis in der Regel mindestens einmal jährlich bedeutet (Quelle: DGUV)
- DGUV Vorschrift 1 (Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“): Diese Vorschrift der Berufsgenossenschaften konkretisiert das ArbSchG. Sie schreibt vor, dass Unterweisungen mindestens einmal jährlich zu erfolgen haben – unabhängig davon, ob sich Gefährdungen geändert haben oder nicht.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Die BetrSichV verlangt, dass Beschäftigte vor erstmaliger Verwendung von Arbeitsmitteln (Maschinen, Werkzeugen etc.) eine tätigkeitsbezogene Unterweisung erhalten. Danach sind regelmäßige Wiederholungsunterweisungen – mindestens jährlich –durchzuführen und schriftlich zu protokollieren. Diese Pflicht gilt für alle Arbeitsmittel, vom einfachen Hammer bis zur komplexen Maschine, wobei Umfang und Tiefe der Unterweisung dem Risiko angepasst werden können (Quelle: komnet.nrw.de).
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Wer mit Chemikalien arbeitet, muss gemäß GefStoffV vor Tätigkeitsaufnahme und danach mindestens jährlich unterwiesen werden. Mitarbeiter müssen über die Gefahrenstoffe, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln beim Umgang informiert sein. Auch diese Unterweisungen sind zu dokumentieren.
- Infektionsschutzgesetz (IfSG): Für bestimmte Branchen (z.B. Lebensmittelbereich) schreibt § 43 IfSG eine spezielle Hygiene-Belehrung vor. Mitarbeiter, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln arbeiten, benötigen eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt und anschließend alle 2 Jahre eine Folgeunterweisung durch den Arbeitgeber (Quelle: bussgeldkatalog.org). Diese Unterweisung soll sicherstellen, dass keine Infektionsgefahr von den Beschäftigten ausgeht.
- Weitere Vorschriften: Je nach Tätigkeitsfeld können weitere Gesetze Unterweisungen vorschreiben. Zum Beispiel verlangt das Jugendarbeitsschutzgesetz eine Unterweisung jugendlicher Arbeitnehmer über arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert Unterweisungen z.B. zum Verhalten im Notfall (Fluchtwege, Erste Hilfe), und branchenspezifische Regeln (z.B. DGUV Regeln) enthalten ebenfalls Unterweisungspflichten für besondere Tätigkeiten.
Rechtsgrundlagen zur Unterweisungspflicht im Arbeitsschutz
Gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) besteht die Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten bei der Einstellung, bei der Übernahme neuer Aufgaben, beim Einsatz neuer Arbeitsmittel oder beim Einführen neuer Technologien. Diese Unterweisung muss an die jeweils vorhandenen Gefährdungen angepasst sein und ist regelmäßig zu wiederholen.
Nach § 4 der DGUV Vorschrift 1 muss die Unterweisung der Beschäftigten mindestens einmal jährlich erfolgen – auch dann, wenn sich die Arbeitsbedingungen nicht verändert haben. Zudem ist eine Dokumentation erforderlich, in der Datum und Teilnehmer der Unterweisung festgehalten werden.
§ 12 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass Beschäftigte vor der ersten Benutzung eines Arbeitsmittels unterwiesen werden müssen. Anschließend ist die Unterweisung mindestens jährlich zu wiederholen. Auch hier gilt die Pflicht zur schriftlichen Aufzeichnung jeder Unterweisung, einschließlich Datum und Namen der Teilnehmenden.
Laut § 14 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist eine Unterweisung vor Beginn jeder Tätigkeit mit Gefahrstoffen erforderlich. Diese muss mindestens einmal jährlich wiederholt werden. Die Inhalte der Unterweisung sind auf die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung abzustimmen.
Nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes ist im Lebensmittelbereich zunächst eine Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt vor Aufnahme der Tätigkeit vorgeschrieben. Danach besteht die Pflicht zur Wiederholungsbelehrung alle zwei Jahre, die durch den Arbeitgeber durchzuführen ist.
Wie die Übersicht zeigt, sind jährliche Sicherheitsunterweisungen in den meisten Bereichen Standard. Wichtig ist auch die rechtssichere Dokumentation aller Unterweisungen – denn im Ernstfall musst Du nachweisen können, wann und wie Deine Mitarbeiter geschult wurden.
Wichtige gesetzlich vorgeschriebene Unterweisungsthemen
Nun stellt sich die Frage, welche konkreten Unterweisungsthemen in der Praxis auf jeden Fall abgedeckt werden sollten. Die genauen Inhalte hängen von Deiner Branche und den Gefährdungen im Betrieb ab. Allerdings gibt es einige klassische Pflicht-Unterweisungen, die in fast jedem Unternehmen relevant sind:
- Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit (Allgemein): Grundlegende Sicherheitsunterweisung für alle Mitarbeiter. Themen sind z.B. Pflichten der Beschäftigten, Verhalten bei Unfällen, ergonomisches Arbeiten, Schutzausrüstung und allgemeine Gefährdungen am Arbeitsplatz. Diese Unterweisung basiert auf ArbSchG §12 und DGUV V1.
- Brandschutz & Evakuierung: Jedes Unternehmen muss Mitarbeiter über das Verhalten im Brandfall aufklären. Inhalte: Brandgefahren, Benutzung von Feuerlöschern, Notausgänge, Alarmierung, Sammelplätze. Grundlage sind ArbSchG, ArbStättV und ggf. Landesvorschriften. Oft wird eine jährliche Brandschutzunterweisung mit einer Evakuierungsübung kombiniert.
- Erste Hilfe & Notfallmaßnahmen: Mitarbeiter sollten wissen, wie sie im Notfall Erste Hilfe leisten und wen sie alarmieren müssen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, Ersthelfer ausbilden zu lassen (DGUV Vorschrift 1 fordert beispielsweise mindestens ein Ersthelfer pro 50 Mitarbeiter). Zusätzlich sind alle Beschäftigten über die innerbetrieblichen Notfallprozesse zu unterweisen (Unfallmeldung, Rettungskette).
- Umgang mit Arbeitsmitteln & Maschinen: Beschäftigte müssen vor der Nutzung von Maschinen, Werkzeugen und Fahrzeugen (z.B. Gabelstapler) eingewiesen werden. Dazu gehören Bedienungsanleitungen, Sicherheitsvorkehrungen, bestimmungsgemäße Verwendung und Schutzmaßnahmen. Beispiele: Staplerschein, Unterweisung an einer Presse oder Säge, Benutzung von Arbeitsbühnen etc. Die BetrSichV und DGUV-Regeln schreiben diese Unterweisungen ausdrücklich vor.
- Umgang mit Gefahrstoffen: In Betrieben, die mit Chemikalien oder Gefahrgut arbeiten, sind Unterweisungen nach GefStoffV Pflicht. Mitarbeiter lernen Kennzeichnung von Gefahrstoffen, Schutzmaßnahmen (z.B. Lüftung, Schutzhandschuhe), Verhalten bei Leckagen und Erste Hilfe bei Vergiftungen. Auch Transport von Gefahrgut erfordert Schulungen. Diese Schulungen müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und jährlich erfolgen.
- Hygiene- und Infektionsschutz: In Lebensmittelbetrieben, Gesundheitswesen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist Hygieneschulung essenziell. Gemäß IfSG §43 müssen z.B. Küchenmitarbeiter über Lebensmittelhygiene, Krankheitsübertragung und Meldepflichten belehrt werden. Allgemein sollten alle Mitarbeiter in Pandemiezeiten über Infektionsschutz-Maßnahmen (Händehygiene, Abstand, Masken) unterwiesen werden – hierfür gab/gibt es z.B. Corona-Unterweisungen basierend auf ArbSchG und IfSG.
- Datenschutz & IT-Sicherheit: Seit Einführung der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) wird empfohlen – und in vielen Unternehmen vorgeschrieben – Mitarbeiter in Sachen Datenschutz zu schulen. Zwar schreibt das Gesetz nicht explizit eine Unterweisung vor, doch verlangt es die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze, was nur mit informierten Mitarbeitern gelingt. Typische Inhalte: Umgang mit personenbezogenen Daten, IT-Sicherheitsregeln, Passwortrichtlinien, E-Mail- und Internetnutzung. Eine solche Schulung schützt vor Verstößen und bildet einen wichtigen Teil der Compliance.
- Compliance & Verhaltenskodex: Compliance-Unterweisungen dienen dazu, rechtswidriges Verhalten im Unternehmen zu verhindern. Sie umfassen z.B. Anti-Korruption, Wettbewerbsrecht, Code of Conduct, Gleichbehandlung und Umweltauflagen. Unternehmen sind zwar nicht durch ein spezifisches Gesetz gezwungen, solche Schulungen abzuhalten, doch z.B. das Aktiengesetz und die Sorgfaltspflichten der Geschäftsführung machen Compliance-Schulungen de facto notwendig, um Haftungsrisiken zu minimieren. Zudem fordern viele Branchenstandards (ISO-Normen, Zertifizierungen) regelmäßige Compliance-Trainings.
Dies sind nur einige Beispiele. Je nach Branche können weitere Themen hinzukommen, etwa Arbeitsplatzergonomie im Büro, Datensicherheit (IT-Notfallpläne), Umweltschutz und Entsorgung, Strahlenschutz (bei Umgang mit Röntgen o.ä.) oder Verkehrssicherheit für Dienstwagenfahrer. Eine Top-Auswahl der wichtigsten Schulungen findest Du im E-Learning-Katalog von secova: über 300 fertig ausgearbeitete Unterweisungen stehen dort zur Verfügung – von Arbeitssicherheit bis Gesundheitsschutz (Quelle: secova.de). Diese Unterweisungs-Vorlagen decken alle gängigen Pflichtthemen ab und lassen sich an Deine betriebliche Situation anpassen.

secova und sam® – Dein Partner für rechtssichere Unterweisungen
secova ist ein führender deutscher Anbieter von Softwarelösungen in den Bereichen Arbeitsschutz, Umweltmanagement und HR. Mit der EHS-Software sam® (safety always matters) bietet secova Unternehmen eine umfassende Plattform, um alle gesetzlichen Pflichten im Arbeitsschutz- und Compliance-Bereich einfacher zu meistern (Quelle: secova.de). secova GmbH & Co. KG mit Sitz in Rheine betreut über 3,6 Millionen Anwender in Unternehmen aller Größen – vom Mittelstand bis zum DAX-Konzern. Damit ist sam® technologisch, bedienerisch und funktional das führende Unterweisungs- und Dokumentationssystem am deutschen Markt.
Kurzer Unternehmenssteckbrief: secova wurde von Experten für Arbeits- und Gesundheitsschutz gegründet und hat es sich zum Ziel gesetzt, komplexe Pflichten für Unternehmen zu vereinfachen. Das Motto lautet „We simplify safety“ – secova unterstützt Dich dabei, dass Unterweisungen nicht länger lästige Pflichtübungen sind, sondern effizient, digital und sogar spaßbringend ablaufen. Zahlreiche Auszeichnungen (Top Innovator, Great Place to Work etc.) unterstreichen die Innovationskraft und Zuverlässigkeit von secova. Vor allem aber sprechen die Kunden für secova: Unternehmen wie Siemens, Bayer, Rhenus, BASF und viele mehr vertrauen auf sam® und berichten von spürbaren Erleichterungen im Schulungsalltag.
Unterweisungsthemen und Module von sam® im Überblick
sam® ist mehr als nur ein Tool für Unterweisungen – es handelt sich um eine modulare Komplettlösung für alle Bereiche des EHS-Managements (Environment, Health, Safety) und Compliance. Insbesondere deckt sam® Unterweisungsthemen ab, die für Deine Rechtskonformität wichtig sind. Im Unterweisungs-Modul von sam® sind über 300 Schulungsthemen fertig vorbereitet, darunter alle oben genannten Klassiker: Arbeitsschutz allgemein, Brandschutz, Erste Hilfe, Datenschutz, Compliance, Gefahrstoffe, Hygiene, um nur einige zu nennen. Diese Inhalte werden ständig aktualisiert, sodass Du immer auf dem neuesten Stand der Gesetzeslage bist.
Darüber hinaus bietet die Software eine Reihe von Funktionsmodulen, die Hand in Hand mit dem Unterweisungssystem arbeiten:
- Unterweisungssystem (EHS-Basissystem): Das Herzstück von sam®. Hierüber planst, verteilst und dokumentierst Du alle Schulungen. Das System ist normkonform strukturiert und extrem bedienungsfreundlich – Unterweisungen können schnell erstellt oder aus dem Katalog übernommen werden. Integrierte Wirksamkeitskontrollen (Quiz) prüfen das Verständnis der Teilnehmer, und bei Bedarf werden automatische Nachunterweisungen ausgelöst (Quelle: secova.de).
- Gefährdungsbeurteilung: Modul zur digitalen Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen gemäß ArbSchG. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung bilden die Grundlage für Unterweisungen.
- Compliance- und Rechtsmanagement: Mit dem Compliancemanagement-Modul behältst Du den Überblick über Rechtsvorschriften und interne Vorgaben. Du kannst zahlreiche Compliance-Themen (z.B. Datenschutz, Exportkontrolle) hinterlegen. Änderungen im Gesetz (z.B. neue DSGVO-Regelungen) lassen sich zentral einpflegen und den zuständigen Mitarbeitern per Schulung kommunizieren.
- Dokumentenmanagement: Hinterlege Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanleitungen oder Unternehmensrichtlinien in sam®. Diese Dokumente können direkt in Unterweisungen eingebunden werden, sodass Mitarbeiter z.B. eine Betriebsanweisung lesen und bestätigen müssen. Alles wird zentral versioniert und bleibt revisionssicher gespeichert.
- PSA: sam® enthält den PSA-Manager für die Verwaltung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) – in Partnerschaft mit uvex. Die lässt sich die PSA in Deinem Unternehmen vollumfänglich und professionell managen.
- Fremdfirmenmanagement: Zudem gibt es ein Modul für die Unterweisung von Fremdfirmen. So stellst Du sicher, dass auch externe Dienstleister oder Besucher alle erforderlichen Sicherheitsunterweisungen erhalten, bevor sie Dein Betriebsgelände betreten.
- Vorfall- und Gesundheitsmanagement: Sollten trotz aller Prävention Unfälle oder Vorfälle passieren, können diese im Vorfallmanagement lückenlos erfasst, ausgewertet und Maßnahmen abgeleitet werden. Das Gesundheitsmanagement unterstützt Dich z.B. bei der Unterweisung zu Gesundheitsthemen (Ergonomie, Stress, Suchtprävention) und der Verwaltung von arbeitsmedizinischen Vorsorgen.
- Qualifikationsmatrix: Dieses Modul verschafft Dir einen Überblick, welcher Mitarbeiter welche Qualifikationen und Unterweisungen hat. Gerade bei gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen (Staplerschein, Ersthelfer, Elektrofachkraft etc.) kannst Du so auf einen Blick sehen, wer gültig unterwiesen oder zertifiziert ist – und wer eine Auffrischung benötigt.
Diese und weitere Module (wie Ideenmanagement, Umfragemanagement oder die sam® EHS-Manager App für mobiles Arbeiten) sind nahtlos miteinander verknüpft. Dank des modularen Aufbaus kannst Du sam® genau auf Deine Bedürfnisse zuschneiden: Vom kleinen Unternehmen, das vielleicht nur das Unterweisungssystem benötigt, bis zum Großkonzern, der ein vollumfängliches HSE-Management abbildet, ist alles möglich.
Vorteile der digitalen Unterweisungsplattform sam®
Nach alledem stellt sich die Frage: Warum solltest Du auf eine digitale Unterweisungslösung wie sam® setzen, anstatt Unterweisungen „klassisch“ per Papier oder PowerPoint abzuhalten? Hier die größten Vorteile von sam® im Überblick:
- Rechtssicherheit und Compliance: Sam® ist speziell darauf ausgelegt, Dich bei der Einhaltung aller Vorschriften zu unterstützen. Die Software protokolliert automatisch jede durchgeführte Unterweisung mit Datum, Uhrzeit und Teilnehmern. Berichte lassen sich per Klick erzeugen – z.B., um bei einem Behördenaudit alle Nachweise vorzulegen. Nichts geht mehr verloren, nichts wird vergessen: Durch Erinnerungsfunktionen wirst Du rechtzeitig informiert, wenn z.B. die jährliche Wiederholungsunterweisung für einen Mitarbeiter ansteht. Kurz: Du bist jederzeit audit- und revisionssicher unterwegs.
- Zeit- und Kostenersparnis: Digitale Unterweisungen sparen enorm viel organisatorischen Aufwand. Präsenzschulungen erfordern die gleichzeitige Anwesenheit vieler Mitarbeiter, Räumlichkeiten, Termine – mit sam® können Deine Mitarbeiter Schulungen flexibel am PC, Tablet oder Smartphone absolvieren, genau dann, wenn es in den Arbeitsplan passt. Das System ist so intuitiv, dass über 3,6 Mio. Anwender es täglich nutzen, ohne große Einweisung (Quelle: secova.de). Viele Kunden berichten, dass sie den Aufwand für Unterweisungen um 50 % und mehr reduzieren konnten, weil z.B. keine Reisekosten oder Arbeitsausfälle mehr anfallen, Gruppenschulungen sind dabei weiterhin in sam® möglich,
- Einfache Bedienung: Trotz seines Funktionsumfangs ist sam® unglaublich benutzerfreundlich. Die Oberfläche ist übersichtlich und für jeden verständlich – so einfach zu bedienen wie ein Geldautomat (Quelle: secova.de). Als Verantwortlicher kannst Du mit wenigen Klicks Inhalte zuweisen oder Auswertungen fahren. Und auch die Mitarbeiter schätzen die einfache Handhabung: “Das System bietet tolle Funktionalitäten und ist sehr einfach zu verstehen”, so ein Kundenfeedback von Rhenus Lub. Eine höhere Akzeptanz bei den Nutzern führt wiederum dazu, dass die Schulungen gewissenhaft durchgeführt werden.
- Inhalte und Individualisierbarkeit: secova liefert Dir einen umfassenden Schulungskatalog gleich mit, sodass Du sofort loslegen kannst. Alle Vorlagen (z.B. zu Arbeitssicherheit, Datenschutz, Compliance etc.) sind didaktisch aufbereitet, bebildert und auf ~15 Minuten Dauer ausgelegt. Du kannst diese Unterweisungen 1:1 nutzen oder anpassen – eigene Firmenspezifika, Bilder oder Texte einfügen ist jederzeit möglich. Damit kombinierst Du professionelle Standardinhalte mit Deinen betrieblichen Erfahrungen. Auch Mehrsprachigkeit ist kein Problem: Viele Unterweisungen sind bereits auf Englisch verfügbar, weitere Sprachen können ergänzt werden.
- Flexibilität durch Modularität: Wie oben beschrieben, ist sam® modular aufgebaut. Du entscheidest, welche Module Du benötigst. Vielleicht startest Du nur mit dem Unterweisungssystem – und wenn Dein Bedarf wächst (z.B. möchtest Du später Gefährdungsbeurteilungen oder ein Ideenmanagement digital abbilden), kannst Du sam® jederzeit erweitern. Alles ist in einer Plattform integriert, was Insellösungen überflüssig macht. Die Module greifen intelligent ineinander – z.B. wird ein neu erstelltes Dokument im Dokumentenmanagement sofort als Unterweisungsinhalt nutzbar, oder eine Gefährdung kann einer Mitarbeitergruppe als Schulung zugewiesen werden.
- Skalierbarkeit für jede Unternehmensgröße: Sam® funktioniert in kleinen Betrieben ebenso gut wie in Konzernstrukturen. Ob Du 50 oder 50.000 Mitarbeiter schulen willst – die Software skaliert mit. Über ein flexibles Berechtigungskonzept können auch komplexe Organisationen mit Standorten, Abteilungen und verschiedenen Verantwortlichen originalgetreu abgebildet werden. Damit bleibt die Unterweisungsverwaltung selbst in großen Unternehmen zentral steuerbar, aber dezentral ausführbar (etwa durch lokale Sicherheitsbeauftragte).
Nicht zuletzt bietet secova einen hervorragend bewerteten Kundenservice: Keine Hotline-Warteschleifen, stattdessen direkte Ansprechpartner, schnelle Unterstützung und regelmäßige Updates. Du bist also nicht allein, sondern wirst bei der Einführung und laufenden Nutzung von sam® eng begleitet – „so sieht kundenfreundlicher Support aus!”, wie ein zufriedener Kunde berichtete.
Am Ende des Tages profitierst Du mit sam® doppelt: Du erfüllst alle gesetzlichen Vorgaben mühelos und schaffst Mehrwert für Dein Unternehmen durch sicherheitsbewusste, gut informierte Mitarbeiter. So sparst Du Zeit, Geld und Nerven – und kannst Dich voll auf Dein Kerngeschäft konzentrieren, während sam® im Hintergrund für Compliance sorgt.
Kontakt & Beratung zu Pflichunterweisung, Sicherheitsunterweisung und vielem mehr
Möchtest Du mehr darüber erfahren, wie secova Dich bei gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen unterstützen kann? Wir stehen Dir gerne für eine individuelle Beratung oder eine Live-Demo von sam® zur Verfügung. Kontaktiere uns einfach – wir freuen uns, Dir weiterzuhelfen:
Tipp: Nutze auch unseren kostenlosen Demozugang auf secova.de, um Dir selbst ein Bild von sam® zu machen. Gemeinsam bringen wir Deine Unterweisungen auf das nächste Level – rechtssicher, effizient und unkompliziert!
Vertrauen & Rechtssicherheit bei Unterweisungen

Unternehmen müssen gesetzlichen Pflichten nachkommen und Unterweisungen lückenlos dokumentieren, um Vertrauen und Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Gesetzliche Konformität schafft Vertrauen: Wenn Dein Unternehmen alle vorgeschriebenen Unterweisungen konsequent durchführt und nachweist, sendest Du ein starkes Signal an Mitarbeiter, Führungskräfte und Behörden: Wir nehmen Arbeitsschutz und Compliance ernst. Vertrauen entsteht, wenn Beschäftigte spüren, dass ihre Sicherheit Priorität hat – etwa, weil regelmäßig Schulungen zu Gefahren und Schutzmaßnahmen stattfinden. Gleichzeitig vertrauen auch Aufsichtsbehörden Deinem Betrieb eher, wenn sie sehen, dass rechtliche Vorgaben proaktiv erfüllt werden. Rechtssichere Unterweisungen sind somit die Basis für ein vertrauensvolles Verhältnis zu Mitarbeitern (die wissen, dass sie gut geschult sind) und Behörden (die bei Prüfungen keine Mängel feststellen).
Warum Rechtssicherheit so wichtig ist: Fehlende oder unzureichend dokumentierte Unterweisungen können gravierende Folgen haben. Bereits ein Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschriften – also wenn Unterweisungen gar nicht erst stattfinden – gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden (Quelle: capitoo.de), selbst wenn noch kein Unfall passiert ist. Kommt es zu einem Arbeitsunfall und es stellt sich heraus, dass der Mitarbeiter nicht unterwiesen war, drohen strafrechtliche Konsequenzen: Fahrlässige Körperverletzung oder sogar fahrlässige Tötung stehen im Raum, mit Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Für die verantwortlichen Führungspersonen kann das im schlimmsten Fall Haft bedeuten. Auch zivilrechtlich hat es Auswirkungen: Die Berufsgenossenschaft kann den Arbeitgeber in Regress nehmen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das heißt, der Betrieb muss der BG einen Teil der Kosten des Arbeitsunfalls zurückzahlen. Ein bekanntes Beispiel: Nach einem Arbeitsunfall durch fehlende Unterweisung (Explosion bei Bitumen-Arbeiten) wurde ein Unternehmen zu 53.000 € Regresszahlung verurteilt – ein immenser finanzieller Schaden und Gesichtsverlust. Kurz gesagt: Ohne rechtssichere Unterweisungen setzt Du Image und Existenz Deines Unternehmens aufs Spiel.
Rechtssichere Dokumentation mit sam®: Hier kommt secovas Lösung sam® ins Spiel. Das Unterweisungssystem ist explizit darauf ausgelegt, Dir hohe Rechtskonformität zu geben. Jede Unterweisung wird digital dokumentiert – manipulationssicher und nachvollziehbar. Du kannst jederzeit nachweisen, wer wann welches Training absolviert hat. Auch die Unterweisungsinhalte lassen sich archivieren, sodass im Streitfall belegbar ist, was geschult wurde. Sam® erinnert Dich automatisch an fällige Wiederholungsunterweisungen, damit keine Fristen versäumt werden. Darüber hinaus ist die Datenhaltung ISO-27001 zertifiziert und sicher. Dadurch erfüllst Du nicht nur die Arbeitsschutzgesetze, sondern auch Dokumentationspflichten aus z.B. Zertifizierungen oder Qualitätsmanagement. Sollte ein Auditor oder Aufsichtsbeamter vor der Tür stehen, kannst Du ihm mit einem Klick einen Bericht generieren, der alle Schulungen – lückenlos, aktuell, auditfest – aufzeigt. Dieses Maß an Rechtskonformität wäre mit manuellen Unterweisungsordnern kaum erreichbar.
Vertrauen durch geprüfte Qualität: secova selbst ist nach ISO 9001 zertifiziert und pflegt ein Höchstmaß an Qualität in der Software. Viele namhafte Kunden vertrauen seit Jahren auf sam® und berichten, dass interne und externe Prüfungen dank secova problemlos verliefen. Z.B. sagt ein Sicherheitsingenieur: „Wir waren auf der Suche nach einem rechtssicheren, modernen & innovativen Produkt … und sind der Meinung, dass secova all diese Punkte perfekt erfüllt!“. Solche Referenzen zeigen Dir: Mit sam® holst Du Dir einen Partner ins Haus, dem bereits hunderte Unternehmen vertrauen. Dieses Vertrauen entsteht durch beständige Rechtkonformität, die secova nachweislich bietet.
Effiziente Umsetzung aller Anforderungen: Rechtskonformität bedeutet nicht, dass es kompliziert sein muss – im Gegenteil. Sam® macht es Dir leicht, alle gesetzlichen Anforderungen effizient umzusetzen. Du behältst stets den Überblick über den Unterweisungsstatus Deiner Belegschaft. Per Ampelsystem siehst Du sofort, wo Handlungsbedarf besteht (z.B. rot = Unterweisung überfällig). Die rechtskonforme Dokumentation läuft automatisch im Hintergrund mit, sodass Du Dich auf die inhaltliche Qualität konzentrieren kannst. Bei Bedarf helfen Dir die Experten von secova, z.B. indem sie Dich über neue Gesetze informieren oder passende Unterweisungen bereitstellen. So bist Du immer auf der sicheren Seite, ohne selbst zum Paragraphen-Profi werden zu müssen.
Am Ende zahlt sich das in mehrfachem Sinne aus: Deine Mitarbeiter vertrauen Dir, weil Du Verantwortung übernimmst. Behörden und Berufsgenossenschaften sehen Dich als verlässlichen Betrieb, der Compliance ernst nimmt. Und Du selbst kannst ruhigen Gewissens Deiner Verantwortung nachkommen, ohne schlaflose Nächte vor der nächsten Prüfung. Vertrauen & Rechtskonformität gehen mit secova Hand in Hand.
Effizienz & Digitalisierung: Unterweisung 4.0 mit sam®
In der modernen Arbeitswelt führt an der Digitalisierung kein Weg vorbei – das gilt auch für Unterweisungen. Viele Unternehmen kämpfen noch mit manuellen Prozessen: Excel-Listen für Schulungsstände, Papier-Unterschriftenlisten, Aushänge am Schwarzen Brett. Diese altmodischen Methoden sind nicht nur zeitaufwändig, sondern auch fehleranfällig. Hier erfährst Du, wie eine digitale Lösung wie sam® frischen Wind in Dein Unterweisungswesen bringt und welche Effizienzgewinne Du dadurch erzielen kannst.
Herausforderungen des alten Unterweisungsprozesses: Stell Dir einen herkömmlichen Unterweisungszyklus vor: Du musst jedes Jahr alle Mitarbeiter zu bestimmten Themen schulen. Dazu planst Du Präsenztermine, buchst vielleicht Räume, erstellst PowerPoint-Folien und druckst Teilnehmerlisten. Viele Kollegen sind im Schichtdienst oder auf Dienstreise – die Nachzügler müssen separat unterwiesen werden. Am Ende sammelst Du Unterschriften und legst die Listen in einem Ordner ab. Die Kontrolle, wer noch fehlt, erfolgt händisch. Kurzum: Enormer Arbeitsaufwand für die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder HR, der sich mit der Mitarbeiterzahl potenziert. Hinzu kommt: Papierdokumente können verloren gehen, handschriftliche Einträge sind manchmal unleserlich und beim nächsten Audit beginnt die Sucherei nach Nachweisen von vorne.
Vorteile digitaler Unterweisungssysteme: Eine Software wie sam® automatisiert diese Abläufe von Grund auf. Du erstellst oder wählst eine Unterweisung aus, definierst die Zielgruppe – den Rest übernimmt das System: Mitarbeiter erhalten automatisch eine Benachrichtigung (per E-Mail oder beim Login), dass eine neue Schulung ansteht. Sie können diese online absolvieren, im eigenen Tempo, direkt am Arbeitsplatz oder im Home-Office. Prüfungsfragen sichern das Verständnis, und am Ende wird die Teilnahme digital quittiert. Keine Zettelwirtschaft mehr! Die Ergebnisse fließen unmittelbar in Deine Übersichtsstatistiken ein. Du siehst in Echtzeit, z.B. dass 95% der Belegschaft die jährliche Sicherheitsunterweisung bereits erledigt haben und welche 5% noch offen sind. An diese Personen kannst Du mit einem Knopfdruck eine Erinnerung senden. Durch solche Systeme sinkt die Betreuungszeit pro Unterweisung drastisch, und lästige manuelle Tätigkeiten entfallen.
Intuitive Oberfläche von sam®: Oft steht und fällt die Effizienz einer Software mit ihrer Bedienbarkeit. secova hat daher großen Wert auf eine intuitive Oberfläche gelegt. Auch ohne IT-Vorkenntnisse findest Du Dich sofort zurecht. Das Design ist klar strukturiert: Oben navigierst Du durch Module (Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilung, etc.), mit Rechtsklick wählst Du Funktionen (z.B. neue Schulung planen, Berichte ansehen). Viele Prozesse laufen in Assistentenform ab – Schritt für Schritt wirst Du durch die notwendigen Eingaben geführt. Für Anwender ist sam® ebenfalls benutzerfreundlich: Der Login erfolgt einfach via Browser, das Dashboard zeigt anstehende Schulungen an, und per Klick startet die Unterweisung. Die meisten Nutzer benötigen keine aufwendigen Schulungen, um mit dem System selbst arbeiten zu können.
Digitale Unterweisungen mit sam®: Mitarbeiter können Schulungen eigenständig am Tablet oder PC absolvieren – effizient und ortsunabhängig.
Modulare Funktionsweise – Bausteine für Deinen Bedarf: sam® modularer Aufbau trägt wesentlich zur Effizienz bei. Du kannst Dir das System vorstellen wie einen Baukasten: Jedes Modul erfüllt einen bestimmten Zweck, und zusammen ergeben sie eine Gesamtlösung. Der Clou ist, dass Du nicht jeden Prozess einzeln managen musst – die Module greifen ineinander und tauschen Informationen aus. Beispiel: Nach Abschluss einer Unterweisung aktualisiert die Qualifikationsmatrix automatisch den Qualifikationsstatus der Mitarbeiter. Diese Integration der Module eliminiert redundante Arbeiten und Eingaben. Du pflegst Daten einmal zentral ein und nutzt sie mehrfach – das spart enorm Zeit und verhindert Fehler (kein Vergessen, etwas an anderer Stelle zu vermerken).
Zudem kannst Du mit sam® klein anfangen und schrittweise ausbauen. Vielleicht startest Du zunächst mit Pflichtschulungen wie Arbeitsschutz und Datenschutz. Wenn Du dann merkst, dass z.B. das Vorfallmanagement sinnvoll wäre, um Unfälle digital zu erfassen, fügst Du dieses Modul hinzu. Sam® wächst mit Deinen Anforderungen mit. Und alles bleibt in einer Oberfläche – die Mitarbeiter müssen keine separaten Tools erlernen. Diese Einheitlichkeit fördert die Akzeptanz und erleichtert die Administration.
Erfolgsstory: Effizienzsteigerung durch sam®
Viele unserer Kunden berichten von beeindruckenden Effizienzsteigerungen: So konnte ein Logistikunternehmen die Zeit für jährliche Unterweisungen um 40 % reduzieren, weil statt vieler Präsenztermine nun E-Learning genutzt wird. Ein anderes Beispiel ist ein produzierender Betrieb, der zuvor 120 Excel-Dateien für verschiedene Standorte gepflegt hat – mit sam® konsolidierten sie alles in einer Plattform und sparen nun hunderte von Arbeitsstunden im Jahr. Auch die Mitarbeiterzufriedenheit steigt, wenn Prozesse reibungsloser laufen: „Ein sehr durchdachtes und flexibles System. Wir entdecken immer wieder neue Möglichkeiten!“, lobt etwa Siemens die Flexibilität von sam®. Und genau diese Flexibilität macht es möglich, immer neue Effizienzpotenziale zu heben – sei es durch zusätzliche Automatisierung, Auswertungen oder die Einführung weiterer Module.
Digitale Unterweisung der Zukunft – jetzt verfügbar: Sam® ist schon heute bereit für die Zukunft der Unterweisung. Stichwort Gamification und Virtual Reality: Mit sam®-VR bietet secova beispielsweise ein Modul, um Unterweisungen in virtuelle 3D-Trainingswelten zu verlagern (etwa ein virtuelles Feuerlöscher-Training) (Quelle: sam-vr.com). Solche Innovationen erhöhen nicht nur die Aufmerksamkeit der Teilnehmer, sondern können auch sehr effizient Wissen vermitteln, das in der Realität aufwendig oder gefährlich zu üben wäre. Die digitale Plattform ermöglicht es, solche neuen Lernmethoden nahtlos einzubinden. Auch mobile Apps sorgen für mehr Effizienz: Mitarbeiter können Unterweisungen offline auf einem Tablet erledigen (praktisch für diejenigen ohne festen PC-Arbeitsplatz) und die Daten später synchronisieren.
Schließlich liefert Dir die Digitalisierung einen Schatz an Daten: sam® wertet für Dich aus, wo Wissenslücken bestehen (anhand der Testergebnisse) oder welche Abteilungen vorbildlich sind. Diese Kennzahlen helfen Dir, Deinen Unterweisungsprozess kontinuierlich zu verbessern – ganz im Sinne eines PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) im Arbeitsschutzmanagement.
Fazit: Eine digitale Unterweisungsplattform wie sam® verwandelt eine ehemals mühsame Pflicht in einen schlanken, integrierten Prozess. Du sparst Aufwand, erhöhst die Qualität der Schulungen und kannst sicher sein, dass nichts und niemand „durchrutscht“. Effizienz & Digitalisierung gehen Hand in Hand: Durch die Automatisierung repetitiver Aufgaben gewinnst Du Zeit für Wichtigeres – nämlich Deine Mitarbeiter individuell zu fördern und eine echte Sicherheitskultur im Unternehmen zu etablieren. Unterweisung 4.0 mit secova bedeutet: maximale Wirkung bei minimalem administrativem Einsatz.
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Hier gehen wir im Detail nochmal auf die Fragen mit kurzen Info-Punkten ein:
- Welche Pflichtunterweisungen müssen Arbeitgeber durchführen?
- Wer ist wann verpflichtet, Unterweisungen durchzuführen?
- Welche Sicherheitsunterweisungen sind laut Arbeitsschutzgesetz erforderlich?
- Wie oft müssen gesetzlich vorgeschriebene Mitarbeiterunterweisungen durchgeführt werden?
- Was passiert, wenn vorgeschriebene Mitarbeiterunterweisungen nicht durchgeführt werden?
Möchtest Du erleben, wie das in der Praxis aussieht? Wir helfen Dir dabei, den Schritt in die digitale Zukunft zu gehen und sämtliche Unterweisungen effizient, modern und rechtskonform zu gestalten. Dein Team und Dein Zeitkonto werden es Dir danken!
Info: Hier mehr über Unterweisung Software Allgemein oder unser Unterweisungssystem online erfahren!










