Gefährdungsbeurteilung Software – Informationen, Vorschriften, Gesetz - online auf secova.de
Gefährdungsbeurteilung Unterweisung online – Fragen & Antworten
Weitere Fragen und Antworten
sowie Infos von den Spezialisten zum Thema Gefährdungsbeurteilung:
- Wie kann ich meinen Gefährdungsbeurteilung online managen?
- Ist meine Gefährdungsbeurteilung mit sam® auch normkonform?
Die „richtige“ Gefährdungsbeurteilung – aller technischen und organisatorischen Fortschritte zum Trotz wird sie für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Unternehmen immer wichtiger. Denn entgegen der zahlreichen Bemühungen und Maßnahmen zur Prävention sind die Unfallzahlen nach wie vor erschreckend hoch. So ereigneten sich in Deutschland im Jahr 2019 laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) insgesamt 873.000 Arbeitsunfälle, davon 507 mit tödlichem Ausgang (ein Plus von über 20 Prozent zum Vorjahr!).
Zur Prävention von Ansteckungen und Unfällen bei der Arbeit fordert das Arbeitsschutzgesetz neben der regelmäßigen Unterweisung eine tätigkeits- oder standortspezifische Gefährdungsbeurteilung.
Den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz haben viele Arbeitgeber für ihre Beschäftigten mit dem Ausbruch und der Verbreitung des Corona-Virus noch einmal neu beurteilen müssen. Zur Prävention von Ansteckungen und Unfällen bei der Arbeit fordert das Arbeitsschutzgesetz aber nicht nur ausreichende Informationen für alle Mitarbeitenden über Vorschriften, Regeln und richtige Verhaltensweisen. Denn neben der regelmäßigen Unterweisung ist auch eine tätigkeits- oder standortspezifische Gefährdungsbeurteilung laut Gesetz erforderlich – dazu schreibt das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nach § 5 eine ordnungsgemäße Durchführung zwingend vor.
Doch wie gelingt es, gleichermaßen zuverlässig und ohne großen Aufwand diese Erstellung und ordnungsgemäße Durchführung zu gewährleisten? Und welche Möglichkeiten gibt es, die Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung mit Software oder online leichter zu meistern?
Um Unternehmen bei der Erfüllung ihrer zahlreichen Aufgaben und Pflichten rund um Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit bestmöglich zu unterstützen, hat secova die Softwarelösung sam® entwickelt.
Mit diesem ganzheitlichen EHS-System für das professionelle Arbeits- und Gesundheitsschutz-Management stehen Anwendern zahlreiche Funktionsmodule zur Verfügung, die sich ideal ergänzen und unternehmensspezifisch je nach Bedarf zusammenstellen lassen – eine große Hilfe und Erleichterung im Arbeitsalltag.
Auch für die Gefährdungsbeurteilung bietet die Software hier ein passendes Modul an. Damit können Unternehmen jedem einzelnen Mitarbeitenden die individuellen, spezifisch für ihre Arbeitsplätze notwendigen Informationen jederzeit zur Verfügung stellen. Ob Maßnahmen verteilen, Betriebsanweisungen erstellen oder die revisionssichere Dokumentation – all das gelingt im Handumdrehen.
Ebenfalls ist die aktive Mitarbeitereinbeziehung in den GBU-Prozess (Stichwort „Gefährdungsinventur“) möglich. Gefährdungsbeurteilungen lassen sich zudem direkt mit der jeweils passenden Unterweisung im sam® EHS-Basissystem verknüpfen. Zusätzlich unterstützt das Modul bei der Prüfung von Arbeitsmitteln und wiederkehrenden Prüfungen.
Für die GBU-Erstellung steht sam®-Nutzern das bewährte EMKG (Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe) der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) im System zur Verfügung.
Auch psychische Belastungen oder die unterschiedlichen Gefahrstoffe können mit dem Modul bewertet werden. Die Verknüpfung vom beurteilten Arbeitsplatz zum Mitarbeiter ermöglicht zudem einen direkten Zugriff auf „meine arbeits- und tätigkeitsbezogene GBU“. Dies beinhaltet dazu relevante Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen – sie stehen auch mobil im Kiosk-Terminal-Modus für die Tablet- oder Smartphone-Nutzung zur Verfügung.
Für den mobilen Einsatz direkt an Ort und Stelle stellt sam® seine EHS-Manager App bereit.
Wie kann ich die Gefährdungsbeurteilung Software denn mit Mobilgeräten nutzen? Für den mobilen Einsatz direkt an Ort und Stelle stellt sam® seine EHS-Manager App bereit – um so mit wenigen Klicks alles Wesentliche per Mobilgerät zu erfassen und direkt in der sam® Datenbank zu aktualisieren.
Die App vereint dabei zwei Vorteile: Mit ihr kann ich nicht nur mobil eine GBU erstellen, durchführen und als erledigt „abhaken“, Fotos von Gefahren hochladen und entsprechende Maßnahmen ableiten. Sie bietet zudem die Möglichkeit, den Zugriff auf die Gefährdungsbeurteilung für jedermann verfügbar zu machen.
Und mit einem QR Code ist der Ort XY schnell verknüpft, sodass Mitarbeiter dort die GBU flott aufgreifen und nutzen können. Anders als beim herkömmlichen Weg kann so die Information der GBU direkt im Alltag genutzt werden und „verschimmelt“ nicht in irgendeinem Aktenordner.
Eine optimale Ergänzung zur GBU sind die sam®-Module Vorfallmanagement, Fremdfirmenmanagement und Gefahrstoffmanagement. Nicht zu vernachlässigen ist, dass eine ausreichende aktuelle GBU-Dokumentation das Haftungsrisiko minimiert und die Rechtssicherheit von Unternehmen erhöht. Entscheidendes Plus für alle Nutzer (wie bei der EHS-Software sam® insgesamt) bleibt aber die leichte Bedienung selbst: Sie ist so einfach wie bei einem Bankautomat!
Die Unternehmen können jedem einzelnen Mitarbeitenden die individuellen, spezifisch für ihre Arbeitsplätze notwendigen Informationen jederzeit zur Verfügung stellen.
Ob Maßnahmen verteilen, Betriebsanweisungen erstellen oder die revisionssichere Dokumentation – all das gelingt im Handumdrehen.
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Was sind denn überhaupt die Bestimmungen für die „ordnungsgemäße Durchführung“ einer Gefährdungsbeurteilung laut Gesetz? Welche wesentlichen Anforderungen in der Umsetzung gibt es?
Eine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung sieht das Gesetz seit 1996 vor – sie beinhaltet die Beurteilung, Ergreifung vorbeugender Maßnahmen inklusive Kontrolle und die entsprechende Dokumentation. Das Arbeitsschutzgesetz besagt in §5, dass Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten durch Arbeitsschutzmaßnahmen gewährleistet sein müssen. Das zu erreichen geht nur mit einer Risikoanalyse in Form einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung (GBU). Ihre Durchführung durch den Arbeitgeber stellt daher eine zentrale Anforderung des ArbSchG dar, da sich so Gefährdungen vorrausschauend erkennen und dann vorbeugend abstellen lassen. Die GBU muss bereits unbedingt vor Aufnahme einer Arbeit erfolgt sein.
Gleiches gilt laut Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) auch vor der Auswahl und Beschaffung von Arbeitsmitteln, damit diese für die jeweiligen Tätigkeiten bestmöglich geeignet sind. Ihre Vorschriften dienen so der Gewährleistung der Arbeitssicherheit im Umgang etwa mit Maschinen, Werkzeugen oder Anlagen. In Ergänzung dazu dient die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) dem Schutz vor „gefährlichen Stoffen (nach § 2)“. Sie gilt für Unternehmen und Personen, die etwa solche Gefahrstoffe herstellen, importieren, verwenden, lagern oder in den Verkehr bringen. Ergänzend zur stoffbezogenen Gefährdungsbeurteilung wird ebenfalls eine Unterweisung für Gefahrstoffe bzw. Betriebsanweisung vorgeschrieben.
Wie muss eine Gefährdungsbeurteilung denn im Einzelnen aussehen?
Im Gegensatz zur Durchführungsverpflichtung ist die exakte Form vom Gesetzgeber hingegen nicht explizit vorgeschrieben. Damit bleibt Unternehmen ein gewisser Spielraum bei der Gestaltung und betrieblichen Organisation, um sie exakt an ihre individuellen Gegebenheiten und Arbeitssituationen anzupassen. Als hilfreiche Basis zur Erstellung haben sich hierbei die Leitlinien der LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) bzw. der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) bewährt. Neben der Auflistung von Kriterien oder gesetzlichen Grundlagen findet sich hier auch eine Übersicht der verschiedenen Gefährdungsfaktoren. Diese sind – mit genauerer Unterteilung (laut GDA):
- Mechanische Gefährdungen
- Elektrische Gefährdungen
- Gefahrstoffe
- Biologische Arbeitsstoffe
- Brand- und Explosionsgefährdungen
- Thermische Gefährdungen
- Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen (Lärm, Strahlung etc.)
- Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen
- Psychische Belastung/Arbeitsschwere
- Psychische Faktoren
- Sonstige Gefährdungen (durch Menschen, Tiere, Pflanzen)
Nicht nur bei der Ausgestaltung, sondern insgesamt zum Thema Gefährdungsbeurteilung ist hier die Softwarelösung sam® von secova eine große Hilfe im Arbeitsalltag. So sind etwa die „Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“, die „Leitlinie zur Betriebssicherheitsverordnung LV35“ oder der „Busgeldkatalog zur Betriebssicherheitsverordnung LV62“ bereits im System integriert. Auch werden die ausgelieferten Normen, Verordnungen, Regeln etc. bei relevanten Änderungen aktualisiert – so kann der GBU-Verantwortliche entscheiden, ob Änderungen für seinen Betrieb übernommen und bestimmte Themen neu betrachtet werden müssen.
Zusätzlich lässt sich ein „Lesezimmer“ einrichten, in dem Beschäftigte bei Interesse zusätzliche Informationen zu verschiedenen Themen erhalten können.
Im Gegensatz zur Durchführungsverpflichtung ist die exakte Form vom Gesetzgeber hingegen nicht explizit vorgeschrieben.
Neben den Themen Anlagen und Arbeitsstoffe gewinnt aber immer mehr die Prävention vor Belastungen der Gesundheit an Bedeutung. Neben der physischen Gefährdung rückt dabei die psychische Belastung als Gefährdungsfaktor für die Gesundheit stark zunehmend in den Fokus. So sieht sich die Arbeitsmedizin in Unternehmen zunehmend mit Fragen zur Prävention bzw. (im Falle von Erkrankungen) zur angemessenen Betreuung konfrontiert. Auch hier hilft sam® bei der Erstellung passender Maßnahmen, der Nachverfolgung und entsprechenden Wirksamkeitskontrolle.
Jetzt auch mit TÜV-Zertifikat! Vor dem Hintergrund umfangreicher Erweiterungen lies secova sein Gefährdungsbeurteilung Software-Modul vom TÜV Thüringen prüfen und abschließend bescheinigen:
Der Prozess, den ein Kunde bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung online mit sam® verfolgt, bedient die gesetzlichen Anforderungen an eine GBU.
Das Funktionsmodul von secova ist umfassend normkonform und vollständig wirksam. Für die TÜV-Zertifizierung untersucht wurden Entwicklungsplanung und Prozessablauf, die einzelnen Prozessphasen (etwa Überprüfungen und Freigabeschritte), die Kommunikationsstruktur sowie die Dokumentation.