Wer darf Begehungen in sam® durchführen?
In sam® Begehungen legst Du flexibel fest, wer Begehungen durchführen darf. Typischerweise sind das Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Führungskräfte, Betriebsärzte oder Sicherheitsbeauftragte. Auch externe Dienstleister oder Auditoren können über Rollen und Berechtigungen eingebunden werden.
Durch die zentrale Benutzerverwaltung in sam® behältst Du immer den Überblick, wer wann und wo eine Begehung durchführt. Das ist besonders hilfreich für mehrere Standorte oder Betriebsstätten in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Fazit: Mit sam® steuerst Du Zuständigkeiten klar und führst Begehungen standortübergreifend strukturiert und transparent durch.









