Demozugang Jobs & Karriere Shop

Gesetzlich vorgeschriebene Unterweisungen: Wer ist wann verpflichtet?

Die Unterweisungspflicht liegt beim Arbeitgeber. Sie kann organisatorisch delegiert, aber nicht rechtlich übertragen werden.

Unterwiesen werden müssen alle Mitarbeitenden, z. B.:

  • Festangestellte, Teilzeit- und Minijobber:innen
  • Praktikant:innen, Auszubildende, Werkstudent:innen
  • Leiharbeitnehmer:innen und Beschäftigte im Homeoffice

Erstunterweisungen erfolgen vor dem ersten Arbeitstag, Wiederholungen mindestens jährlich oder bei Anlässen wie Unfällen oder neuen Maschinen. Inhalte müssen auch bei Sprachbarrieren verständlich vermittelt werden.

Unser kompletter Artikel über alles was du wissen musst zum Thema „Welche Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben?„!
 

Das könnte Dich zum Thema Pflichtunterweisung, Pflichtschulung, Sicherheitsunterweisung und gesetzliche Vorschriften zu Mitarbeiterunterweisungen noch interessieren

Jetzt uns
anrufen!
Hier klicken...
+49 5971 793 70 20
oder
Wir rufen
dich an!
Hier Nummer eingeben:
Wir melden uns schnellstmöglich.
0
    0
    Warenkorb
    Warenkorb ist leerZurück zum Shop