Gesetzlich vorgeschriebene Unterweisungen: Wer ist wann verpflichtet?
Die Unterweisungspflicht liegt beim Arbeitgeber. Sie kann organisatorisch delegiert, aber nicht rechtlich übertragen werden.
Unterwiesen werden müssen alle Mitarbeitenden, z. B.:
- Festangestellte, Teilzeit- und Minijobber:innen
- Praktikant:innen, Auszubildende, Werkstudent:innen
- Leiharbeitnehmer:innen und Beschäftigte im Homeoffice
Erstunterweisungen erfolgen vor dem ersten Arbeitstag, Wiederholungen mindestens jährlich oder bei Anlässen wie Unfällen oder neuen Maschinen. Inhalte müssen auch bei Sprachbarrieren verständlich vermittelt werden.
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