Gelten die Arbeitsschutzregeln auch während der Pandemie?
Selbstverständlich – so hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales extra eine „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ herausgegeben, die einzuhalten ist. Darüber hinaus müssen die gegebenenfalls strengeren betriebsspezifischen Regeln und Maßnahmen ebenfalls eingehalten werden.