Gelten die Arbeitsschutzregeln auch während der Pandemie?
Selbstverständlich – so hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales extra eine „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ herausgegeben, die einzuhalten ist. Darüber hinaus müssen die gegebenenfalls strengeren betriebsspezifischen Regeln und Maßnahmen ebenfalls eingehalten werden.
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