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Infektionsschutz - Belehrung § 35 IfSG

FÜHREN SIE DIE BELEHRUNG GEMÄß § 35 IFSG GANZ EINFACH MIT DIESEM SAM®-THEMA DURCH.

Inhalte/Kapitel dieser sam® – Unterweisung :

  • Infektionsschutzgesetz
  • Schulungspflicht / Personenkreis
  • Übertragungswege
  • Mitwirkungspflicht
  • Tätigkeitsverbote

Mehr zum Infektionsschutz

Unterweisung Infektionsschutz Belehung gemäß § 35 IfSG

Mehr Infos zur Infektionsschutz – Belehrung § 35 IfSG

Die „Infektionsschutz – Belehrung § 35 IfSG“ ist ein wesentlicher Bestandteil im Rahmen des Infektionsschutzes und der Hygienevorschriften in Deutschland. Laut § 35 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, verpflichtet, an einer Belehrung teilzunehmen. Dies dient dazu, das Risiko von Infektionskrankheiten, die durch Lebensmittel übertragen werden können, zu minimieren.

Die Belehrung nach § 35 IfSG umfasst unter anderem folgende Aspekte:
1. Wichtige Informationen über die Übertragungswege und Vorbeugungsmaßnahmen von Infektionskrankheiten.
2. Die Bedeutung persönlicher Hygienemaßnahmen, insbesondere Händehygiene und der Umgang mit Lebensmitteln.
3. Rechtliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten, einschließlich der Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Hygienevorschriften.

Secova bietet im Rahmen von sam® digitale Lösungen, die Unternehmen dabei unterstützen, die gesetzlichen Anforderungen des Infektionsschutzes effektiv zu erfüllen. Die digitalen Schulungen und Belehrungen sind eine zeitsparende und effiziente Methode, um Mitarbeiter im Bereich Infektionsschutz gemäß § 35 IfSG zu schulen. Diese digitalen Angebote ermöglichen eine flexible Durchführung der Belehrungen, eine lückenlose Dokumentation und erleichtern die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Zusammenfassend ist die „Infektionsschutz – Belehrung § 35 IfSG“ ein essenzieller Baustein für die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit. Secova unterstützt mit sam® Unternehmen dabei, die Anforderungen des IfSG praktisch und effizient umzusetzen, um sowohl die Gesundheit der Verbraucher als auch die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen sicherzustellen.

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